Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen
(Stand: 2023) Die Golfregel 16 behandelt die Voraussetzungen, nach denen und die Art, wie ein Spieler straflose Erleichterung bei bestimmten Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen darf. Sie geht davon aus, dass diese Umstände nicht zu den normalen Herausfordeungen des Golfspiels gehört und gewährt daher entsprechende Erleichterung. Die Regel behandelt auch das Verfahren, das anzuwenden ist wenn ein Ball in seinem eigenen Einschlagloch eingebettet ist.
Bewegliche Hemmnisse gelten nicht als ungewönliche Platzverhältnisse und werden nicht nach dieser Regel behandelt.
Befindet sich der Ball in einer Penalty Area, dann kommt nicht diese Regel, sondern Regel 17 zur Anwendung.
was sind ungewöhnliche Platzverhältnisse ?
Davon spricht man, wenn eine Beeinträchtigung durch
- Tierlöcher
- Boden in Ausbesserung
- unbewegliche Hemmnisse
- zeitweiliges Wasser
vorliegt.
Tierlöcher
Ein Tierloch ist jedes von einem Tier gegrabene Loch, sofern dieses Tier nicht unter den Begriff "loser hinderlicher Naturstoff" fällt. Weiterhin zählt auch das vom Tier aus dem Loch gegrabene lose Material, eine niedergetretene Spur oder ein Laufweg in das Loch und jeder Bereich, der durch das Graben des Tieres verändert oder hochgedrückt wurde als Tierloch.
Die früher bestehende Beschränkung auf "erdgrabende Tiere" wurde aus der Regel entfernt.
Lose hinderliche Naturstoffe
Tiere, die unter diese Regel fallen sind "Würmer, Insekten und ähnliche Tiere, die leicht entfernt werden können."
Boden in Ausbesserung
als Boden in Ausbesserung gilt
- jeder Bereich des Platzes, den die Spielleitung als solches definiert hat (z.B. durch Markierungen oder Bekanntmachung). Dies schließt ein:
- jeglichen Boden innerhalb des definierten/markierten Bereichs
- jegliches Gewächs, das innerhalb dieses Bereichs wurzelt einschließlich der Teile, die sich oberirdisch dann außerhalb des markierten Teils erstrecken und dort nicht befestigt sind. (Demnach zählen Baumwurzeln nicht dazu, auch wenn der Baum selbst im markierten Bereich steht)
- jedes von der Spielleitung oder einem Greenkeeper verursachte Loch bei der Vorbereitung oder Pflege des Platzes, mit Ausnahme von Belüftungslöchern
- angehäuftes Schnittgut, Laub oder sonstiges Material, das zum späteren Abtransport vorgesehen ist
- eine Tierbehausung (z.B. Vogelnest), die so liegt, dass der Stand oder Schlag des Spielers sie gefährden würde, sofern dieses Tier nicht unter den Begriff "loser hinderlicher Naturstoff" fällt.
Lose hinderliche Naturstoffe
Tiere, die unter diese Regel fallen sind "Würmer, Insekten und ähnliche Tiere, die leicht entfernt werden können."
unbewegliches Hemmnis
Das ist jegliches Hemmnis, das
- nur mit übermäßigem Aufwand bewegt werden kann
- nicht bewegt werden kann, ohne das Hemmnis oder den Platz zu beschädigen
- nicht der Definition eines beweglichen Hemmisses entspricht
- von der Spielleitung als unbeweglich definiert wurde
Hemmnis
Ein Hemmnis ist jeder künstlicher Gegenstand mit Ausnahme von Bestandteilen des Platzes und Ausmarkierungen
Als Beispiele werden in den Regeln genannt:
- Straßen und Wege mit künstlichen Oberflächen inklusive ihrer künstlichen Begrenzungen
- Gebäude und Schutzhütten
- Beregnungsdeckel, Abflüsse, Schaltkästen
- Pfähle, Mauern, Zäune, Geländer (sofern sie nicht die Ausgrenzen des Platzes markieren)
- Fahrzeuge (Golfcarts, Mäher, Autos, ... )
- Mülleimer, Bänke, Wegweiser
- Ausrüstung der Spieler
- Flaggenstöcke, Harken
Bestandteil des Patzes
Ein künstlicher Gegenstand, der von der Spielleitung als Teil der Herausforderung beim Spielen des Platzes angesehen wird
Bewegliches Hemmnis
Als bewegliches Hemmnis gilt ein Hemmnis, das ohne übermäßigem Aufwand und ohne das Hemmnis oder den Platz zu beschädigen bewegt werden kann. Ist dies bei einem Bestandteil eines eigentlich unbeweglichen Hemmnises oder des Platzes möglich (z.B. eine Tür in einem Zaun), dann gilt dieser Teil als bewegliches Hemmnis.
zeitweiliges Wasser
Zeitweiliges Wasser ist jede vorübergehende Ansammlung von Wasser auf der Bodenoberfläche (entstanden z.B. durch Regen, Beregnung, über das Ufer getretener Bach...) außerhalb einer Penalty Area, die zu sehen ist bevor oder nachdem der Spieler seinen Stand eingenommen hat. Nasser, weicher oder matschiger Boden alleine zählt nicht als zeitweiliges Wasser, ebenso nicht, wenn das Wasser nur sichtbar wird weil der Spieler fest auf den Boden tritt. Tau und Reif zählen ebenfalls nicht dazu. Schnee oder natürliches Eis, das sich auf dem Boden befindet gilt nach Wahl des Spielers als "lose hinderliche Naturstoffe" oder "zeitweiliges Wasser". Künstlich hergestelltes Eis gilt dagegen als "Hemmnis"
Wann ist Erleichterung zulässig?
eine Erleichterung darf in Anspruch genommen werden wenn:
- eine Beeinträchtigung durch die ungewönlichen Platzverhältnisse vorliegt. Das ist der Fall wenn
- der Ball des Spielers auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen liegt oder diese berührt oder
- ungewöhnliche Platzverhältnisse den Stand des Spielers oder dessen beabsichtigten Schwung behindern oder
- der Ball auf dem Grün liegt und ungewöhnliche Platzverhältnisse die Spiellinie beeinträchtigen
- der Ball auf dem Platz liegt und außerhalb einer Penalty Area
- sich die ungewöhnlichen Platzverhältnisse auf dem Platz (und nicht im Aus) befinden
- der beabsichtigte Schlag sinnvoll ist. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn
- etwas anderes als die ungewöhnlichen Platzverhältnisse (z.B. der Ball liegt in einem Buschwerk) einen sinnvollen Schlag verhindern
- die Beeinträchtigung nur deshalb besteht, weil der Spieler einen unvernünftigen Schläger, Standort oder Spielrichtung wählt
Ball im Gelände
Die Erleichterung ist straflos.
Für den Erleichterungsbereich gilt:
Bezugspunkt: der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung im Gelände
Größe: Eine Schlägerlänge.
Der Erleichterungsbereich muss im Gelände liegen, darf nicht näher zum Loch liegen als der Bezugspunkt und es darf keinerlei Beeinträchtigungen durch ungewöhnliche Platzverhältnisse geben.
Ball im Bunker
Der Spieler hat die Wahl zwischen einer straflosen Erleichterung und Erleichterung mit Strafschlag auf Linie zurück.
straflose Erleichterung
Für den Erleichterungsbereich gilt:
Bezugspunkt: der nächstgelegene Punkt vollständiger bzw. größtmöglicher Erleichterung im Bunker
Größe: Eine Schlägerlänge.
Der Bezugspunkt und der Erleichterungsbereich müssen im Bunker liegen und der Erleichterungsbereich darf nicht näher zum Loch liegen als der Bezugspunkt.
Erleichterungsbereich im Bunker (bei einem linkshändigen Spieler verschiebt sich der Erleichterungsbereich derart, dass auch der Stand des Spielers außerhalb der ungewöhnlichen Platzverhältnisse liegen muss)
Erleichterung auf Linie zurück mit Strafschlag
Für den Erleichterungsbereich gilt:
Bezugspunkt: Der Spieler muss den Ball auf der Bezugslinie an einer Stelle droppen, die weiter weg vom Loch liegt als der ursprüngliche Ball. Die Stelle, an der der Ball zuerst den Boden berührt wird zum Bezugspunkt des Erleichterungsbereichs
Größe des Erleichterungsbereichs: Ein Kreis mit Radius einer Schlägerläge um den Bezugspunkt.
Der Erleichterungsbereich darf in jedem Bereich des Platzes liegen, aber nicht im selben Bunker wie, und nicht näher zum Loch liegen als der ursprüngliche Ball. Umfasst der Erleichterungsbereich mehrere Bereiche des Platzes, dann muss der Ball im gleichen Bereich zur Ruhe kommen, den er beim Droppen zuerst berührt hat.
mögliche Erleichterungsbereiche
Ball auf dem Grün
Die Erleichterung ist straflos.
Der Ball muss gemäß den Regeln 14.2b(2) und 14.2e auf den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung gelegt werden. Dieser Punkt kann auf dem Grün oder im Gelände liegen. Gibt es keinen solchen Punkt kann der Spieler auch die Stelle der größtmöglichen Erleichterung als Bezugspunkt wählen. Auch hier darf der Punkt auf dem Grün oder im Gelände liegen.
Aber Achtung: Gemäß der Regel wird der Ball zurückgelegt (und nicht gedroppt), auch wenn der Punkt im Gelände und nicht auf dem Grün liegt.
Regel 14.2b(2)
Der Ball muss zurückgelegt werden, indem er an die geforderte Stelle gesetzt wird, losgelassen wird und dort liegen bleibt.
Regel 14.2e
diese Regel beschreibt das Verfahren, das anzuwenden ist, wenn ein Ball zurückzulegen ist aber an dieser Stelle nicht liegen bleibt
Ball wird nicht gefunden
Wird der Ball nicht gefunden, ist es aber bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in oder auf ungewönhlichen Platzverhältnissen auf dem Platz liegt, dann kann der Spieler wählen, ob er Erleichterung nach dieser Regel (oder doch lieber Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust) in Anspruch nimmt. Enscheidet er sich dafür, muss er die Stelle schätzen, an der der Ball zuletzt die Grenze der ungewöhnlichen Platzverhältnisse gekreuzt hat um von dort aus den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung zu bestimmen.
Spielverbotszone
Liegt der Ball innerhalb einer Spielverbotszone in oder auf ungewönlichen Platzverhältnissen, so ist der Spieler verpflichtet, eine der oben genannten Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, abhängig davon, in welchem Bereich des Platzes sich der Ball befindet.
Liegt der Ball zwar außerhalb einer Spielverbotszone, aber ein solche behindert den Stand oder Schlag des Spielers, dann kann der Spieler eine der oben genannten Erleichterungen in Anspruch nehmen, kann alternativ aber auch den Ball für unspielbar halten und Erleichterung nach Regel 19 in Anspruch nehmen.
In keinem der beiden Fällen aber darf er den Ball so spielen wie er liegt.
und wenn es mehrere Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Umstände gibt?
Jeder Umstand muss erst einmal separat betrachtet werden. Liegt der Ball eines Spielers z.B. auf einer Beregnungsabdeckung (unbewegliches Hemmnis), dann gilt als Bezugspunkt für den Erleichterungsbereich der nächstgelegene Punkt, an dem keine Beeinträchtigung mehr von diesem Hemmnis vorliegt. Andere ungewöhnliche Platzverhältnisse bleiben dabei unberücksichtigt. Dies kann also dazu führen, dass der Ball in zeitweiligem Wasser gedroppt werden muss. Nach dem Drop muss dann erneut die Situation bewertet werden und liegt wieder eine Beeinträchtigung vor darf erneut Erleichterung in Anspruch genommen werden. Ähnliches gilt auch, wenn zwei Umstände gleichzeitig zutreffen (z.B. der Ball liegt in zeitweiligem Wasser vor einer Steinmauer, die den Schlag behindert). Hier muss der Spieler entscheiden, ob er Erleichterung von dem unbeweglichen Hemmnis oder dem zeitweiligen Wasser in Anspruch nimmt und nach dem Drop erneut bewerten, ob jetzt noch Beeinträchtigung durch den anderen Umstand besteht. Der Spieler darf jedoch nicht einfach einen Erleichterungsbereich wählen, indem er die beiden Umstände kombiniert. Dies ist nur zulässig, wenn er sonst in einer "Endlosschleife" gefangen wäre (der Erleichterungsbereich für die Steinmauer liegt im zeitweiligen Wasser, der Erleichterungsbereich für das zeitweilige Wasser liegt vor der Mauer ...).
Was tun bei gefährlichen Tieren?
Eine "Gefährdung durch Tiere besteht, wenn ein gefährliches Tier in der Nähe des Balls den Spieler ernsthaft verletzen könnte, wenn er den Ball so spielt wie er liegt. Dies gilt nur dann, wenn der beabsichtigte Schlag vernünftig wäre (das hatten wir schon weiter oben). Dann kann der Spieler straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, je nachdem in welchem Bereich der Ball liegt. Siehe ebenfalls weiter oben. Der "nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung" bezeichnet in diesem Zusammenhang den nächstgelegenen Punkt, an dem keine Gefährdung durch gefährliche Tiere mehr besteht und der nicht näher zum Loch liegt als der ursprüngliche Ball.
Liegt der Ball in einer Penalty Area, dann muss bei strafloser Erleichterung der Bezugspunkt und der Erleichterungsbereich ebenfalls in der Penalty Area liegen, anderenfalls gibt es Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.
Zur Klarstellung: Diese Erleichterungsmöglichkeit besteht nur bei gefährlichen Tieren, nicht bei gefährlichen Pflanzen. Also auch bei erheblicher Verletzungsgefahr durch einen Kaktus oder einen allergieauslösenden Riesen-Bärenklau ist sie keine Option.
eingebetteter Ball
Ein Ball gilt als eingebettet, wenn er infolge des letzten Schlags des Spielers in seinem eigenen Einschlagloch liegt und zwar (zumindest teilweise) unterhalb der Oberfläche des Bodens. Der Ball gilt nicht als eingebettet im Sinne dieser Regel, wenn etwas anderes als der letzte Schlag des Spielers für die Position unterhalb der Oberfläche verantwortlich ist (z.B. ein Zuschauer ist auf den Ball getreten, der Ball ist beim Droppen in eine Mulde gerollt ...).
Liegt der eingebettete Ball auf dem Grün, so darf der Spieler die Stelle markieren, den Ball aufnehmen (und reinigen), das Einschlagloch ausbessern und den Ball zurücklegen. -> Regel 13.1.c(2)
Liegt der eingebettete Ball im Gelände, so kann der Spieler straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, sofern der Ball nicht im Sand an einer Stelle des Geländes liegt, die nicht auf Fairwayhähe oder kürzer gemäht ist oder der geplante Schlag nicht sinnvoll wäre (das hatten wir jetzt schon öfters). Im Falle der erlaubten straflosen Erleichterung liegt der Bezugspunkt direkt hinter dem eingebetteten Ball, die Größe des Erleichterungsbereichs ist eine Schlägerlänge, der Bereich muss im Gelände liegen und darf nicht näher zum Loch liegen als der Bezugspunkt. Befindet sich der designierte Bezugspunkt nicht im Gelände (z.B. weil der eingebettete Ball an einer Bunkerkante liegt), so muss der Spieler den nächstgelegenen Punkt nicht näher zum Loch als der eingebettete Ball bestimmen, der dann zum Bezugspunkt des Erleichterungsbereiches wird.
Regel 13.1.c(2)
Ein Spieler darf Schäden auf dem Grün straflos ausbessern, indem er angemessene Handlungen vornimmt, das Grün soweit wie möglich in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, aber nur mit der Hand, dem Fuß oder einem anderen Teil des Körpers oder einer normalen Pitchgabel, einem Tee, einem Schläger oder einem ähnlichen Gegenstand einer üblichen Ausrüstung und ohne das Spiel unangemessen zu verzögern.
Home
Impressum / Datenschutz